Nur gemeinsam können wir Planungssicherheit für unsere Schulen erreichen!
Zeichnen Sie die Online-Petition und teilen Sie den Link mit möglichst vielen anderen Eltern und älteren Schüler*innen!
www.openpetition.de/petition/online/g9brauchtraum-auch-an-den-schulen-in-freier-traegerschaft
Erläuterung:
Mit dem von der Landesregierung eingebrachten 13. Schulrechtsänderungsgesetz beschloss der Landtag Nordrhein-Westfalen im Juli 2018 die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien. Auch wenn die Landesregierung den Gesetzesentwurf so gestaltet hat, dass Schulen und Schulträger eine Wahlmöglichkeit zwischen dem achtjährigen und dem neunjährigen Bildungsgang haben, war dennoch zu jedem Zeitpunkt klar, dass es sich hierbei um eine bildungspolitische Grundsatzentscheidung handelte und der neunjährige Bildungsgang an Gymnasien künftig wieder die Regel sein wird, weil sich G8 nicht bewährt hat.
Die Landesregierung selbst stellt in ihrem Gesetzesentwurf fest, dass mit der Umstellung für die Schulträger erhebliche Kosten, insbesondere auch für Investitionen verbunden sind. Zum Ausgleich der Kosten der öffentlichen Schulträger beschloss der Landtag am 2. Juli 2019 das „Belastungsausgleichgesetz G9“, das den kommunalen Schulträgern 518 Millionen Euro zum Ausgleich investiver Kosten zusichert, die sich aus der notwendigen Einrichtung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe ergeben.
Dies gilt bislang nicht für die Ersatzschulen! Fast 17% aller Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen besuchen eine Schule in freier Trägerschaft, doch die freien Schulträger werden vom Belastungsausgleichsgesetz G9 bisher nicht erfasst.
Wir sehen das Land in der Pflicht, unsere Schulen analog zu den staatlichen Schulen bei der Bewältigung der finanziellen Mehraufwendungen im investiven Bereich zu unterstützen. Der Wechsel auf G8 und wieder zurück auf G9 war eine Entscheidung des Landes, also müssen die Folgen auch entsprechend für alle betroffenen Schulen - egal ob in staatlicher oder freier Trägerschaft – vom Land (re)finanziert werden.
Unsere Träger brauchen Planungssicherheit, dass auch sie diese Kosten nicht allein tragen müssen, denn dies würde einen Ausbau der benötigten Räume an vielen Stellen unmöglich machen. Und die Zeit drängt, denn die nötigen Maßnahmen haben mehrjährige Vorlaufzeiten, insbesondere bei unvermeidbaren Baumaßnahmen. Der erste Jahrgang, der wieder 9 Jahre im Gymnasium bleiben wird, ist jedoch schon in Stufe 8!
Da mehrere Anfragen bisher ohne positive Antwort blieben, müssen wir uns gemeinsam für eine verbindliche Zusage der Landespolitik einsetzen, damit die nötigen Finanzmittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.