Sehr geehrter Frau Ministerin Feller, sehr geehrter Herr Bals, sehr geehrte Damen und Herren,
für die Möglichkeit, zum Entwurf einer Verordnung zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz Stellung zu nehmen, danken wir.
1. Grundsätzliche Bewertung
Die KED NRW begrüßt das Ziel der Verordnung, Kinder mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen vor Schuleintritt gezielt zu fördern. Sprachkompetenz ist eine wesentliche Voraussetzung für chancengerechte Bildungsteilhabe. Positiv hervorzuheben sind die kleinen Kursgrößen (5–10 Kinder), die Möglichkeit der Kursdurchführung in Kindertageseinrichtungen (die aus unserer Sicht gegenüber anderen Orten bevorzugen werden sollten, siehe unten), die Beförderungspflicht des Schulträgers, die Fahrkostenerstattung sowie die Lernmittelfreiheit ohne Eigenanteil. Diese Regelungen nehmen Familien finanzielle und organisatorische Hürden.
Die nachfolgenden Anmerkungen benennen Punkte, die aus Sicht der Elternschaft einer Nachschärfung bedürfen.